Kos­ten­lo­se Ab­ru­fe aus dem Han­dels­re­gis­ter u.a.

Ein Blick in das Han­dels­re­gis­ter kann für die Zwangs­voll­stre­ckung in ver­schie­de­nen Si­tua­tio­nen sehr sinn­voll sein, z. B.

  • Ist der Schuld­ner Ge­schäfts­füh­rer ei­ner be­stimm­ten GmbH oder UG?
  • Ist der Schuld­ner Gesellschafter?
  • Ist die schuld­ne­ri­sche GmbH be­reits als auf­ge­löst eingetragen?

Hin und wie­der gilt das auch für das Genossenschafts‑, Ver­eins- oder Partnerschaftsregister.

Ab­seits ei­ner ge­setz­lich ge­re­gel­ten Kos­ten­frei­heit muss­ten Gläu­bi­ger für den Ab­ruf bis­her Ge­büh­ren ent­rich­ten. Das ist zum 01.08.2022 ent­fal­len. Seit­her kön­nen In­for­ma­tio­nen aus den ge­nann­ten Re­gis­tern kos­ten­frei und oh­ne Re­gis­trie­rung ab­ge­ru­fen wer­den. Das gilt nicht nur für die­se ei­gent­li­chen Re­gis­ter­ein­tra­gun­gen, z. B. zu Ge­schäfts­füh­rern, son­dern bei­spiel­wei­se auch für Ge­sell­schaft­er­lis­ten von GmbHs und UGs.

Hin­ter­grund ist die Um­set­zung ei­ne Richt­li­nie der Eu­ro­päi­schen Uni­on. Sie führ­te da­zu, dass die ent­spre­chen­den Ge­büh­ren­tat­be­stän­de im JV­KostG auf­ge­ho­ben wurden.

Die Ab­ru­fe sind wie bis­her un­ter handelsregister.de möglich.

Bit­te be­ach­ten Sie die Nutzungsbestimmungen.

Ka­te­go­rien