Ist für die Vollstreckungsbehörde bzw. den Gläubiger am Grundstück des Schuldners eine Zwangssicherungshypothek eingetragen, gibt es verschiedene Wege, die Forderung im Anschluss zu realisieren. Hin und wieder kommt es beispielsweise vor, dass die Forderung im Zuge eines freihändischen Verkaufs des Grundstücks abgelöst werden soll. Ein entsprechendes Angebot des könnte der Vollstreckungsbehörde oder dem Gläubiger beispielsweise durch einen mit den Beurkundungen betrauten Notar übersandt werden. Möglicherweise hatte die Vollstreckungsbehörde oder der Gläubiger auch bereits die Zwangsversteigerung beantragt. Wie könnten die erforderlichen Schreiben und Anlagen an den Notar in diesem Fall aussehen?
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