Die Vollstreckungsbehörde erlässt eine Pfändungsverfügung für eine Eigentümergrundschuld und stellt sie dem Schuldner mit Postzustellungsurkunde zu oder für den Miterbenanteil des Schuldners und stellt sie dem anderen Miterben als Drittschuldner mit Postzustellungsurkunde zu (zum Nachlass gehört u. a. ein Grundstück). Anschließend legt sie die...
Zwangssicherungshypothek am Miterbenanteil?
Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde stellt fest, dass der Schuldner Miterbe nach seiner Mutter geworden ist und zum Nachlass ein Grundstück gehört. Das Grundbuch verlautbart als Eigentümer bereits die Miterben “in Erbengemeinschaft”. Kommt in dieser Konstellation die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek in Betracht? ##### ##### ##### #####...
Gläubigerantrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers
[Erweiterte Fassung vom 14.03.2024.] Soll in den Nachlass eines verstorbenen Schuldners vollstreckt werden, sind aber die Erben unbekannt, ist es in bestimmten Konstellationen erforderlich, den unbekannten Erben einen Vertreter zu bestellen. Das kann beispielsweise ein Nachlasspfleger sein. Der Antrag — hier beispielhaft für die...
Unbekannte Erben mit Grundstück II
Hier hatte ich beschrieben, welche Möglichkeiten der Gläubiger bzw. Vollstreckungsbehörden haben, wenn der Schuldner verstorben ist und das Nachlassgericht auf Anfrage mitteilt, dass die Erben unbekannt seien und nicht von Amts wegen ermittelt würden. Dafür gibt es nachfolgend passende Musterformulierungen. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Erbscheinsantrag der Vollstreckungsbehörde
Benötigt der privat-rechtliche Gläubiger für die (weitere) Vollstreckung einen Erbschein, darf er ihn anstelle des Schuldners beantragen (§ 792 ZPO). Aber auch im Rhamen der Verwaltungsvollstreckung kann in bestimmten Situationen ein Erbschein erforderlich sein, beispielsweise im Zusammenhang mit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. In...
Unbekannte Erben mit Grundstück
Ein Thema, das in der Verwaltungs- und Zwangsvollstreckung immer wieder auftaucht: Der Schuldner ist verstorben und das Nachlassgericht teilt auf Anfrage mit, dass die Erben unbekannt seien und nicht von Amts wegen ermittelt würden. Der Schuldner war jedoch Eigentümer eines Grundstücks. Welche Möglichkeiten haben Gläubiger bzw. Vollstreckungsbehörde in...