[Aktualisierte Fassung vom 10.08.2024] In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Schuldner über eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück verfügt, das mit einem Wohnhaus bebaut ist, und er dort Verwandte, Freunde oder Bekannte (angeblich) kostenfrei wohnen lässt. Eine Pfändung von angeblichen Mietforderungen des Schuldners läuft dabei ins Leere...
Kostenfrei wohnender Vollstreckungsschuldner
[Aktualisierte und erweiterte Fassung vom 10.08.2024] Immer wieder erklären Schuldner im Vermögensverzeichnis, dass sie kostenfrei wohnen würden, z. B. bei ihrer Mutter oder Freunden und Bekannten. Welche Auswirkungen hat das auf den pfandfreien Betrag bei der Vollstreckung in den Lohn, die Sozialleistungen oder das Pfändungsschutzkonto des Schuldners...
Pfändbarkeit von Sozialleistungen
[Aktualisierte Fassung vom 10.08.2024] Fragen zur Pfändbarkeit von laufenden Sozialleistungen in Geld treten immer wieder auf. Zunächst ist zu prüfen, ob § 54 Abs. 3 SGB I oder das jeweilige Leistungsgesetz (z. B. das SGB II) ein Pfändungsverbot enthält. Ist das nicht der Fall, gilt § 54 Abs. 4 SGB I: Im übrigen können Ansprüche auf laufende Geldleistungen...
Ermittlung der Unterhaltspflichtigen durch den Drittschuldner bei § 850d ZPO?
Der Unterhaltsgläubiger beantragt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für das Arbeitseinkommen des Schuldners. Nachdem die Zustellungen an den Drittschuldner und den Schuldner erfolgt sind und der Gläubiger den Beschluss prüfen kann, stellt er eine ungewöhnliche Anordnung des Vollstreckungsgerichts fest. Es hat dem Drittschuldner aufgegeben...
Fehlende Begründung des pfandfreien Betrages im Pfändungsbeschluss
[Aktualisierte Fassung vom 14.07.2024] Wer gesetzlichen Unterhalt oder Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen vollstreckt, kennt es sicher: Viele Vollstreckungsgerichte setzen im Pfändungsbeschluss einen pfandfreien Betrag nach § 850d ZPO oder § 850f Abs. 2 ZPO fest, aber es nicht ersichtlich, wie sie diesen Betrag ermittelt haben. Das...
Beispiel zur Quotelung im Rahmen der Lohnpfändung wegen Unterhalt
Bei der Lohnpfändung wegen Unterhalt ist dem Schuldner neben seinem eigenen notwendigen Unterhalt auch ein Betrag zur laufenden gesetzlichen Unterhaltsgewährung an vor- oder gleichrangige Berechtigte pfandfrei zu belassen (§ 850d Abs. 1 S. 2 ZPO). Bei gleichrangigen Berechtigten ist dabei eine Quotelung erforderlich. Dazu ein Beispiel aus der...