Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat für das Arbeitseinkommen des Schuldners einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt bzw. eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen. Nachdem der Drittschuldner zunächst pfändbare Beträge abgeführt hat, stellte er dies Ende 2023 ein. Später konnte ermittelt werden, dass das...
Basics: Rückschlagsperre
Bei den Basics soll es nicht um eine konkrete Problematik oder ein bestimmtes Fallbeispiel gehen. Vielmehr gibt diese unregelmäßige Reihe vor allem Neu- und Quereinsteigern einen Überblick zu einem Thema der Zwangs- und Verwaltungsvollstreckung. Daher gehen die Basics auch nicht auf die letzte Feinheit und die Ausnahme der Ausnahme ein. ##### #####...
Fristberechnung bei der Rückschlagsperre
Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat am 01.06.2023 der Bank des Schuldners einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung für dessen Kontoguthaben zugestellt. Am 01.11.2023 überweist die Bank dem Gläubiger bzw. der Vollstreckungsbehörde einen Betrag von 2.000 €. Am 20.11.2023 beantragt der Schuldner die...
Ratenzahlung an Insolvenzgläubiger aus insolvenzfreiem Vermögen
[Aktualisierte und weiterte Fassung vom 11.11.2022] In der Praxis kommt es hin und wieder vor, dass ein Insolvenzschuldner während des Insolvenzverfahrens aus seinem insolvenzfreien Vermögen Raten an einen Insolvenzgläubiger zahlt. Es stellt sich dann die Frage, ob der Schuldner diese Zahlungen ohne Nachteile leisten und der Insolvenzgläubiger sie...
Erzwingungshaft bei Insolvenzforderungen?
Eine häufig diskutierte Frage ist, ob Erzwingungshaft nach § 96 OWiG dann angeordnet werden darf, wenn es sich bei dem Bußgeld um eine Insolvenzforderung handelt. Die Antwort auf diese Frage hat auch entscheidende Auswirkungen auf die Vollstreckungsverjährung. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Anordnung von Erzwingungshaft im Bußgeldverfahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
AMTLICHER LEITSATZ
Die Anordnung von Erzwingungshaft gemäß § 96 Abs. 1 OWiG ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 89 Abs. 1 InsO. Sie ist daher nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig, soweit sie vor diesem Zeitpunkt fällig gewordene Geldbußen betrifft.
LG Stuttgart, Beschluss vom 10.06.2020, Az. 9 Qs 29/20