Ein Gläubiger, der bereits einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner hat, muss seine Forderung trotzdem zur Tabelle anmelden, um am Insolvenzverfahren teilzunehmen. Wenn es sich um eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung oder rückständigen gesetzlichen Unterhalt handelt, den der Schuldner vorsätzlich...
27. Mai 2019
Zum Widerspruch des Schuldners gegen den Schuldgrund im Insolvenzverfahren
27Mai