Der privatrechtliche Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat das Konto des Schuldners gepfändet. Dort geht die Erstattung seiner privaten Krankenversicherung für eine ärztliche Rechnung über 3.000,00 € ein. Der Schuldner beantragt daraufhin die “Freigabe” dieser Zahlung. Besteht ein entsprechender Anspruch? ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Wohngeld in der Lohnpfändung wegen Unterhalt (I)
Der Schuldner, der allein in Leipzig wohnt, bezieht eine Arbeitseinkommen von 1.000,00 € und Wohngeld von 664,00 €. Für den Unterhaltsgläubiger stellt sich in dieser Konstellation die Frage, ob und wie das Wohngeld bei der Festsetzung des pfandfreien Betrages zu berücksichtigen und wie er ggf. den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen sollte...
Beispiel zur Pfändungskonkurrenz von Unterhaltsgläubigern (II)
Ein minderjähriges Kind (UB1) gepfändet wegen seines laufenden Unterhalts von 312,00 € und rückständigen Unterhalts von 7.000,00 € das Arbeitseinkommen des Schuldners. Ein anderer gleichrangiger Unterhaltsgläubiger (UB2) war schneller und hatte den Lohn wegen Rückständen von 3.500,00 € bereits gepfändet. Wie sind die Rangverhältnisse zu beurteilen...
Zweites Zwangsgeld – und was ist mit dem ersten?
[Erweiterte Fassung vom 26.01.2025] Das Ordnungsamt der Stadt Musterhausen hat Peter Silie zunächst ein Zwangsgeld von 1.000 € angedroht und es anschließend festgesetzt. Der Schuldner zahlt jedoch weder das Zwangsgeld noch nimmt er die Handlung vor, zu der er verpflichtet ist. Daher möchte das Ordnungsamt dem Schuldner ein weiteres Zwangsgeld von nunmehr 1.500 €...
Reform des SächsVwVG beschlossen
Der Sächsische Landtag hat am 13.12.2023 das “Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen” beschlossen. Im Vergleich zu dem ursprünglichen Gesetzesentwurf (LT-Drs. Drs 7/11328) gab es nur wenige inhaltliche Anpassungen (LT-Drs 7/15071). Leider hat es das...
Neue Beträge mit Relevanz für die Zwangsvollstreckung
Bereits seit 01.07.2023 gelten die neuen pfandfreien Beträge nach § 850c ZPO. Zum 01.01.2024 werden weitere vollstreckungsrelevante Beträge angepasst. So steigen die Regelbedarfe nach der Anlage zu § 28 SGB XII erneut deutlich an. Sie sind an verschiedenen Stellen von Bedeutung: pfandfreie Beträge nach § 850d ZPO pfandfreie Beträge nach § 850f Abs...