Immer wieder kommt es in der Praxis im Zusammenhang mit dem Rückgriff nach § 7 UVG zu “Dienstaufsichtsbeschwerden”, mit denen der Schuldner beanstandet, dass die Leistungen nach dem UVG gar nicht rechtmäßig gewährt würden und die Unterhaltsvorschusskasse deshalb gegen ihn nicht vorgehen dürfe. So könnte der Schuldner beispielsweise die Voraussetzungen...
Vereinbarung über höheren pfandfreien Betrag?
Das Land hat wegen rückständigem Unterhalt, der nach § 7 UVG übergegangen ist, das Arbeitseinkommen des Schuldners von 1.300 € netto monatlich erstrangig gepfändet. Der pfandfreie Betrag nach § 850d ZPO wurde auf 1.100 € monatlich für den eigenen notwendigen Unterhalt des Schuldners festgesetzt. Der Arbeitgeber führt daraufhin pfändbare Beträge von 200...
Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2023
Die pfandfreien Beträge nach § 850c ZPO werden zum 01.07.2023 angepasst. So erhöht sich der niedrigste Betrag nach der Tabelle zu § 850c ZPO beispielsweise auf 1.409,99 €. Die Änderung ist vor allem für die Vollstreckung gewöhnlicher Forderungen in das Arbeitseinkommen des Schuldners oder sein Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto von Bedeutung. Sie kann...
Vorschussanforderung durch Gerichtsvollzieher bei Kosten- oder Gebührenfreiheit
[Aktualisierte Fassung vom 11.03.2023] Vor bestimmten Vollstreckungsmaßnahmen fordert der Gerichtsvollzieher beim Gläubiger grundsätzlich einen Vorschuss auf die entstehenden Kosten an (vgl. § 4 GvKostG). Das gilt z. B. vor der zwangsweisen Öffnung einer Wohnung, weil dadurch Auslagen für den zu beauftragenden Schlosser anfallen. In der Praxis...
Beendigung der Beistandschaft bei laufender Pfändung (II)
Hier hatte ich beschrieben, was Beistand und Drittschuldner tun sollten, wenn die Beistandschaft z. B. durch den Eintritt der Volljährigkeit endet, aber noch eine laufende Lohnpfändung besteht. Etwas komplexer wird der Sachverhalt, wenn nicht nur das Kind selbst das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet hatte, sondern auch das Land, weil Leistungen nach dem...
Neue Regelbedarfe ab 01.01.2023
Die neuen Regelbedarfe ab 01.01.2023 können der Anlage zu § 28 SGB XII entnommen werden. Sie sind in der Zwangsvollstreckung und Beitreibung an verschiedenen Stellen von Bedeutung, z. B. der Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten mit eigenen Einkünften nach § 850c Abs. 6 ZPO oder der Vollstreckung privilegierter Forderungen wie...