Hier hatte ich beschrieben, was Beistand und Drittschuldner tun sollten, wenn die Beistandschaft z. B. durch den Eintritt der Volljährigkeit endet, aber noch eine laufende Lohnpfändung besteht. Etwas komplexer wird der Sachverhalt, wenn nicht nur das Kind selbst das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet hatte, sondern auch das Land, weil Leistungen nach dem...
Neue Regelbedarfe ab 01.01.2023
Die neuen Regelbedarfe ab 01.01.2023 können der Anlage zu § 28 SGB XII entnommen werden. Sie sind in der Zwangsvollstreckung und Beitreibung an verschiedenen Stellen von Bedeutung, z. B. der Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten mit eigenen Einkünften nach § 850c Abs. 6 ZPO oder der Vollstreckung privilegierter Forderungen wie...
Lohnhöhe für Drittschuldnerzahlungsklage in Erfahrung bringen
Hier hatte ich beschrieben, dass eine Drittschuldner(zahlungs)klage grundsätzlich beziffert werden muss und welche Möglichkeiten bestehen, die Höhe des gepfändeten Arbeitseinkommens in Erfahrung zu bringen. Beim Vollzug von § 7 UVG hatte ich auch eine besondere Möglichkeit angesprochen, die nachfolgend vertieft werden soll. ##### ##### ##### #####...
Rückgriff nach dem UVG und Zuflussprinzip?
Kürzlich kam eine interessante Frage zur Verrechnung von Zahlungen beim Rückgriff nach § 7 UVG in Fällen mit laufender Leistungsgewährung auf, bei denen nicht nur Unterhaltsrückstände, sondern auch laufender Unterhalt beigetrieben wird. Dazu folgendes Beispiel: Dem Kind K werden Leistungen nach dem UVG von 236 € monatlich gewährt. Der Rückgriff erfolgt...
Unterhaltsvollstreckung: Änderungsantrag bei volljährigem konkurrierenden Kind
[Aktualisierte Fassung vom 02.10.2022] Bei der Festsetzung des pfandfreien Betrages nach § 850d ZPO wegen Kindesunterhalt wird das Vollstreckungsgericht konkurrierende minderjährige Kinder des Schuldners berücksichtigen, denen er laufenden Unterhalt gewährt. Ist ein konkurrierendes Kind volljährig geworden und ist dem Gläubiger bekannt, dass...
Nachweis der nicht absichtlichen Entziehung von der Unterhaltspflicht
Gesetzliche Unterhaltsansprüche sind grundsätzlich nach § 850d Abs. 1 S. 1 bis 3 ZPO privilegiert. Für die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig gewordenen (sog. überjährigen) Rückstände gilt das allerdings nicht, wenn „nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass sich der Schuldner seiner Zahlungspflicht...