Ab 01.07.2024 gelten für Pfändungen nach § 850c ZPO neue Freigrenzen (PfändfreiGrBek 2024). Der Grundfreibetrag nach der Tabelle zu § 850c ZPO wird bei 1.499,99 € liegen (ein Plus von 90,00 €).
Die ursprüngliche Bekanntmachung ist am 10.05.2024 erfolgt. Sie wurde am 23.05.2024 korrigiert.
Die neue Pfändungstabelle findet sich hier.