Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat am 01.06.2023 der Bank des Schuldners einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung für dessen Kontoguthaben zugestellt. Am 01.11.2023 überweist die Bank dem Gläubiger bzw. der Vollstreckungsbehörde einen Betrag von 2.000 €. Am 20.11.2023 beantragt der Schuldner die...
Vollstreckung eines Haftbefehls bei erneuter Vermögensauskunft
Der Schuldner hat Anfang Februar 2021 die Vermögensauskunft abgegeben. Im November 2022 beantragte der Gläubiger, dem Schuldner die Vermögensauskunft erneut abzunehmen (§ 802d ZPO). Zu dem daraufhin anberaumten Termin im Dezember 2022 erschien der Schuldner jedoch nicht. Das Amtsgericht erließt daraufhin im Januar 2023 antragsgemäß einen...
Form für die Vorlage des Bewilligungsbescheids
Soll Unterhalt, der nach § 7 UVG übergegangen und in einem Vollstreckungsbescheid tituliert ist, mit einem herabgesetzten pfandfreien Betrag nach § 850d ZPO vollstreckt werden, muss die Unterhaltsvorschusskasse dem Vollstreckungsgericht den Bewilligungsbescheid nach § 9 UVG vorlegen (§ 7 Abs. 5 UVG). Hin und wieder beanstanden es...
Haftkostenbeitrag und Vermögensauskunft
Der Schuldner ist zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen. Das Amtsgericht hat antragsgemäß einen Haftbefehl erlassen. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde überlegt, ob bei einem Antrag auf Verhaftung des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft auch ein Haftkostenbeitrag droht. ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Erstattung der privaten Krankenversicherung
Der privatrechtliche Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat das Konto des Schuldners gepfändet. Dort geht die Erstattung seiner privaten Krankenversicherung für eine ärztliche Rechnung über 3.000,00 € ein. Der Schuldner beantragt daraufhin die “Freigabe” dieser Zahlung. Besteht ein entsprechender Anspruch? ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Wohngeld in der Lohnpfändung wegen Unterhalt (I)
Der Schuldner, der allein in Leipzig wohnt, bezieht eine Arbeitseinkommen von 1.000,00 € und Wohngeld von 664,00 €. Für den Unterhaltsgläubiger stellt sich in dieser Konstellation die Frage, ob und wie das Wohngeld bei der Festsetzung des pfandfreien Betrages zu berücksichtigen und wie er ggf. den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen sollte...