Der Unterhaltsgläubiger hat einen Titel über rückständigen sowie laufenden Unterhalt und beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung. Kurz darauf meldet sich der Gerichtsvollzieher und teilt mit, dass er mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung über 100 € getroffen habe. Der titulierte laufende Unterhalt übersteigt...
DRV-Auskunft — Forderungsarten und Informationspflichten
Die kommunalen Vollstreckungsbehörden, die Unterhaltsvorschusskassen und die Beistände sind nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen befugt, der Deutschen Rentenversicherung elektronische Übermittlungsersuchen zu übersenden, d. h. eine „DRV-Auskunft“ durchzuführen (siehe z. B. § 22b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VwVG LSA, § 6 Abs. 5 UVG). Für welche...
Pfändung des Pflichtteilsanspruchs
Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat es in der Praxis immer wieder mit Schuldnern zu tun, deren Eltern versterben. Was sollte in diesem Zusammenhang beachtet werden? ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach diesem Block geht...
Informationspflichten im Zusammenhang mit einem Kontenabruf
Die kommunale Vollstreckungsbehörden und die Unterhaltsvorschusskassen sind nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen befugt, einen Kontenabruf durchzuführen. Das gilt nach maßgabe der jeweiligen Vorschriften für Realsteuern (§ 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 AO), für andere Forderungen, die der Verwaltungsvollstreckung unterliegen, im Zusammenhang mit der...
Fehlende Freibetragsfestsetzung
Pfändet der Gläubiger wegen einer Unterhaltsforderung i. S. d. § 850d ZPO oder einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung i. S. d. § 850f Abs. 2 ZPO das Arbeitseinkommen des Schuldners, setzt das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen einzelfallabhängigen pfandfreien Betrag fest. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor...
Kontenabruf durch Vollstreckungsbehörden im Zusammenhang mit der Vermögensauskunft
[Aktualisierte Fassung vom 26.08.2023] Weitgehend bekannt ist, dass kommunale Vollstreckungsbehörden einen Kontenabruf vor allem für die Beitreibung von Realsteuern durchführen dürfen (§ 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 AO). Teilweise wird in der Praxis aber übersehen, dass diese Befugnisse in den letzten Jahren mehrfach erweitert wurden. ##### ##### ##### #####...