[Erweiterte Fassung] Selbständig und freiberuflich tätige Schuldner sind in der Zwangsvollstreckung eine Zielgruppe mit einigen Besonderheiten. Das beginnt bei der Sachaufklärung und setzt sich in der Forderungspfändung fort. Wenn der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde Glück hat, gibt der Schuldner in seiner Vermögensauskunft auf der zweiten Seite des Ergänzungsblatts I konkrete Aufträge an. Beispiele:
Auftraggeber(in) (Name, Beruf und Anschrift genau angeben) | Art des Auftrags (auch Instandsetzungen angeben!) | Der/ die. Auftraggeber(in) hat voraussichtlich zu zahlen: |
Musterhausen Verwaltungs GmbH | Ladenbau am 31.08.2020 | 1.000 € |
Elbstein Projekte, Inh. Peter Silie | Ladenbau am 15.09.2020 | 1.200 € |
Für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde stellt sich dann die Frage, wie in diesem Fall eine Pfändung formuliert werden sollte. Die Vollstreckungsbehörde entscheidet über das Ob und Wie im Rahmen ihres Ermessens.
##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach diesem Block geht es weiter. Dafür müssen Sie eingeloggt sein. Sie sehen keine Möglichkeit zum Login? Dann fehlt Ihre Einwilligung, damit die Inhalte von Steady angezeigt werden können. Die Einwilligung (“Externe Medien”) können Sie erteilen. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ###…