Der Sächsische Landtag hat am 13.12.2023 das “Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen” beschlossen. Im Vergleich zu dem ursprünglichen Gesetzesentwurf (LT-Drs. Drs 7/11328) gab es nur wenige inhaltliche Anpassungen (LT-Drs 7/15071). Leider hat es das Vollstreckungsprivileg für Bußgelder nicht geschafft — die Regelung wurde auf Zwangsgelder und die dazugehöriogen Kosten eingedampft. Die Unterhaltsvorschusskassen dürfen sich dagegen auf die Öffnung des Verwaltungszwangsverfahrens freuen. Interesse an einem Seminar? Dann gerne eine kurze Nachricht an info@martin-benner.de.