Der Unterhaltsgläubiger hat das Arbeitseinkommen des Schuldners wegen rückständigen Unterhalts gepfändet. Der Drittschuldner führt monatlich einen pfändbaren Betrag ab. Der Schuldner begehrt nun, ihm die Raten zur Finanzierung seines Pkw zusätzlich zum festgesetzten pfandfreien Betrag nach § 850d ZPO zu belassen, weil er den Pkw benötige, um seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Andernfalls könne er den Darlehensvertrag bei seiner Bank nicht mehr bedienen, verliere den an die Bank sicherungsübereigneten Pkw und damit auch seinen Arbeitsplatz (das ist nach den vorgelegten Nachweisen und Umständen des Einzelfalls sehr wahrscheinlich). Pfändbare Beträge würden sich dann bis zur Abzahlung des Pkw nicht mehr ergeben. Der Schuldner versichert aber, anschließend die Rückstände ratenweise zu begleichen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten sollte der Unterhaltsgläubiger in Betracht ziehen?
##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach diesem Block geht es weiter. Dafür müssen Sie eingeloggt sein. Sie sehen keine Möglichkeit zum Login? Dann fehlt Ihre Einwilligung, damit die Inhalte von Steady angezeigt werden können. Die Einwilligung (“Externe Medien”) können Sie erteilen. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ###…